Ziel der Europäischen Union: ein nachhaltiges, wettbewerbsfähiges, sicheres und dekarbonisiertes Energiesystem für Europa. Deshalb muss jedes Mitgliedsland die Energieeffizienzziele der EU erreichen.
Unser Beitrag: das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – kurz „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG). Das GEG führt die bereits bestehenden Gesetze im aktuellen Stand in ein Regelwerk zusammen – aus EnEG (Energieeinsparungsgesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung) sowie EEWärmeG (Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) entsteht das Gebäudeenergiegesetz. Es dient der Entbürokratisierung und Vereinfachung energetischer Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Wie? Durch aufeinander abgestimmte Regeln. Dabei werden die in Deutschland existierenden Vorgaben nicht weiter verschärft.
Außerdem gibt es noch ausreichend andere Gründe Energie effizient und sparsam einzusetzen. Umweltschutz, begrenzte Ressourcen, Wohnkomfort, Unabhängigkeit und Geld einsparen
zählen dazu.
Ob sie einen Neubau planen oder einen Altbau sanieren, bei der Planung und Umsetzung gibt es einige Barrikaden zu beachten.
Dazu gehört die Erstellung eines individuellen, effizienten und wirtschaftlichen Sanierungsfahrplans mit angepassten Sanierungsmaßnahmen an Ihr Gebäude und Ihre Bedürfnisse.
Welche Fördermittel stehen Ihnen dabei zur Verfügung und wie können Sie die Anforderungen dafür erreichen?
Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und stellen Ihnen ein individuelles Sanierungspaket zusammen.